Dänemark soll ab 14. April schrittweise zur Normalität zurückkehren. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat der Bevölkerung im Rahmen einer live gestreamten Pressekonferenz am 30. März mitgeteilt, dass die Strategie zur Corona-Eindämmung wirkt und der Shutdown von Wirtschaft und öffentlichem Leben ab Osterdienstag allmählich wieder zurückgedreht wird. Die dafür geltenden Regeln werden in den nächsten Wochen im Rahmen von Partnerschaften mit verschiedenen Organisationen ausgearbeitet. Ministerpräsidentin Mette Frederiksen stimmte Dänemark darauf ein, dass auch nach dem 14. April Beschränkungen herrschen werden, um die Lage unter Kontrolle zu halten. Die Regierung nannte unter anderem, dass Arbeits- und Schulzeiten entzerrt werden sollen, um persönliche Kontakte weiter gering zu halten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus werfen eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Sie finden hier Antworten auf die 10 meistgestellten Fragen zu den Verhältnissen in Dänemark. Die Antworten wurden von unserem Partner NJORD zusammengestellt, Ansprechpartner sind Stefan Reinel und Sabine Glatz Taulov, deren Kontaktdaten Sie ebenfalls auf der verlinkten Website finden.
Die Situation um das Corona-Virus hat sich auch in Dänemark in der letzten Woche rasch verändert. Nachdem die Fallzahlen erheblich gestiegen sind, hat die Regierung die Notbremse gezogen. Die Situation ist durch folgende Zahlen und Maßnahmen gekennzeichnet: 914 Personen sind als infiziert gemeldet bei bisher einem Todesfall (Stand 16. März 17 Uhr). Alle Bildungseinrichtungen, Kulturinstitutionen, Bibliotheken sind seit 13. März und bis zum 27. März geschlossen. Alle Veranstaltungen und Versammlungen über 100 Teilnehmer sind abgesagt bzw. verboten. Bars, Restaurants etc. sind aufgefordert worden, zu schließen. Darüber hinaus sind seit dem 14. März die Grenzen zu den Nachbarländern Deutschland und Schweden geschlossen für alle, die keinen besonderen Grund für die Einreise haben. Der Warenhandel ist nicht betroffen. LKW kommen weiter problemlos über die Grenze. Das Vorzeigen des Frachtbriefs reicht aus, um passieren zu können. Weiterhin können ausländische Arbeitnehmer weiter über die Grenze zu ihrem Arbeitsplatz kommen. Zur Dokumentation kann ein Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise oder ein Brief des Arbeitgebers vorgelegt werden neben Reisepass/Personalausweis. Nach Auskunft des Beschäftigungsministeriums kann im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen auch ein Auszug aus dem RUT-Register inklusive der gemeldeten Dienstleistungsdaten (Ort, Dauer und Mitarbeiter) mitgeführt werden. Einfache Dienstreisen, die nicht anlässlich einer Dienstleistungserbringung in Dänemark erfolgen, können eine Einreise nicht rechtfertigen.
Ab Montag den 9. März kann die „Årsopgørelse“ – der dänische Steuerbescheid - für das Steuerjahr 2019 eingesehen und ggf. korrigiert werden. Sollten Korrekturen vorgenommen werden müssen, kann dies bis zum 1.Mai geschehen. Bei der Årsopgørelse handelt es sich um den Steuerbescheid für Privatpersonen und man steht als Steuerzahler in der Pflicht diesen auf Richtigkeit zu prüfen. Wir stehen Ihnen dazu gerne beratend zur Seite. Auch können wir Ihnen anbieten die Steuererklärung für Sie anzufertigen. Füllen Sie dazu bitte diesen Fragebogen aus und senden diesen mitsamt der darin genannten Unterlagen an uns zurück. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an: Volker Becker E-Mail: vb@handelskammer.dk