Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen

Die Vorschriften zur Herstellerverantwortung für Verpackungen werden zum 1. Juli 2025 in vollem Umfang in Dänemark umgesetzt.  

Doch bereits ab April 2024 besteht die Verpflichtung zur Registrierung sowie Meldung von geplanten Verpackungsmengen, die in Verkehr gebracht werden. 

Registrierungspflichtige Unternehmen

Unternehmen, die erstmals Verpackungen in Dänemark in Verkehr bringen, sind zur Registrierung verpflichtet. Das sind bspw. dänische Hersteller, Abfüller, Importeure und  ausländische Online-Händler. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark beauftragen.

Verpflichtungen verbunden mit Herstellerverantwortung

Registrierungspflicht 
Verpflichtete Unternehmen müssen sich bis spätestens 30. September 2024 über ein kollektives System im Herstellerregister Dansk Producentansvar - DPA registrieren. 
Die Registrierungsgebühr beträgt DKK 1.000,00. Ist man bereits im Register registriert (Bsp. für Elektrogeräte), so beträgt die Registrierungsgebühr DKK 500,00 pro weiteren Bereich.  

 

Entsorgungspflicht 
Verpflichtende Unternehmen können die Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen oder eine Vereinbarung mit einem Entsorgungssystem (Dänisch: kollektive ordninger) eingehen.
Entsorgungssysteme übernehmen die rechtliche und praktische Verantwortung aller Hersteller, indem sie Vereinbarungen für die Abfallsammlung mit den Kommunen treffen und somit die Sortierung und das Recycling des Verpackungsabfalls übernehmen.  

Möchte ein Hersteller die Verantwortung individuell übernehmen, so muss dokumentiert werden, dass die Verpackung recycelt wurde. 
Eine Liste der genehmigten Entsorgungssysteme finden Sie hier.  
 
Meldepflicht 
Verpflichtete Unternehmen müssen bis spätestens 30. September 2024 für das Jahr 2024 den geplanten Verpackungsverbrauch melden.  
Für jede einzelne Materialart ist ab 1. Juli 2025 Folgendes anzugeben: 

  • Anteil, der recycelt wird. 
  • Anteil, der voraussichtlich in den Haushalten bzw. Unternehmen als Abfall enden wird. 

Informationspflicht 
Die Endverbraucher müssen darüber informiert werden, wie die Verpackung zu entsorgen ist.  

Kleinmengenregelung

Die Kleinmengenregelung bezieht sich auf Unternehmen, die nicht mehr als 8 Tonnen Verpackungen im Jahr in Verkehr bringen. Unternehmen, die von dieser Regel eingeschlossen sind, unterliegen der Herstellerverantwortung in einem geringeren Umfang. 

 

< 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr  > 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr 

Meldepflicht: 

  • Total in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen 

Meldepflicht: 

  • Total in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen 
  • Verpackungsmengen aufgeteilt nach Verpackungsart und Materialfraktion 
  • Information zur Erfüllung der Kriterien für umweltfreundliche Verpackung 

 

Gebühr der Entsorgungssysteme

Die Entsorgungssysteme sind verpflichtet, Gebühren gestaffelt nach Umweltbelastung der verschiedenen Verpackungsmaterialien von Unternehmen zu verlangen. Die Anforderung wurde als Teil der neuen Mindestanforderungen für alle nationale Herstellerverantwortungssysteme in der EU eingeführt.  
Dies gibt den Herstellern einen finanziellen Anreiz, umweltfreundliche Verpackungen im Hinblick auf Wiederverwendung und effizientes Recycling zu entwerfen.  

 

Bonus / Malus-Modell 

Die Gebühren sind gestaffelt nach einem sogenannten Bonus / Malus-Modell. Dies bedeutet, dass die Mitglieder eines Entsorgungssystems in zwei Gruppen eingeteilt werden: die erste Gruppe mit Produkten, die den Kriterien aus der Verordnung entsprechen und die zweite Gruppe mit Produkten, die die Kriterien nicht erfüllen. 

Hersteller und Importeure der Gruppe, deren Produkte bestimmte Kriterien nicht erfüllen, müssen (20 %) mehr Gebühr zahlen.  

Kennzeichnung von Verpackungen

Laut der noch gültigen Verordnung besteht keine Kennzeichnungspflicht für die in Verkehr gebrachte Verpackung mit einem Symbol oder Recyclingcode in Dänemark. 
Verpackungen, die in Dänemark in Verkehr gebracht werden, können mit der Art der Verpackungsmaterialien gekennzeichnet werden. Hierzu müssen die Vorschriften aus der Verpackungsverordnung (Anlage 4) erfüllt sein.  

Verpackungsverordnung (gültig bis zum 31.12.2024): https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2021/1271 

 

Unternehmen können freiwillig Piktogramme für die Abfalltrennung auf deren Verpackungen drucken. Die Piktogramme können hier heruntergeladen werden:  https://danskaffaldsforening.dk/faelles-piktogramsystem

Wenn Sie unsicher sind, welche Piktogramme für die Verpackungen zu verwenden sind, so können Sie sich an das dänische Umweltministerium, E-Mail mst(at)mst.dk wenden.