Mehrwertsteuerrückerstattung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die ihnen in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer erstattet bekommen.

Wir führen für Sie die Anträge in Dänemark durch. Das gleiche Angebot können wir für unsere europäischen Nachbarstaaten über unsere Kooperationspartner in den nationalen Handelskammern anbieten.

Wir benötigen von Ihnen die die Rechnungen, eine Vollmacht und eine Auftragsbestätigung.

Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sind Sie berechtigt die Vorsteuern erstattet zu bekommen, die Sie zur Ausübung Ihrer umsatzsteuerpflichtigen Aktivitäten im Ausland bezahlt haben.

Leider ist der Umfang des Vorsteuerabzugsrechts nicht in allen Staaten der EU und in den Drittstaaten einheitlich geregelt. Deswegen weichen die Regeln darüber, welche Rechnungen eingereicht werden können, stark voneinander ab. In Dänemark ist der Vorsteuerabzug auf die Anschaffung, den Betrieb oder der Pflege eines Pkw ausgeschlossen oder für Restaurantleistungen ausgeschlossen.

Erstattungsfähig sind in Dänemark sind z.B. Aufwendungen für:                      

  • Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen
  • Hotel und vergleichbare Unterkünfte, Frühstück eingeschränkt.
  • Büromaterial und Bürodienstleistungen
  • LKW-Kosten (Diesel, Reparaturen, Zubehör u.ä.)
  • andere Güter und Dienstleistungen, die z.B. im Rahmen von Bauleistungen, Montagen, Reparaturen etc. in Dänemark erworben wurden.
  • Øresundsbrücke: wenn die Überfahrt gewerblich bedingt ist
  • Storebæltsbrücke: wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW/Transporter handelt und dieser gewerblich genutzt wird

Im Rahmen eines jeden Antrags prüfen wir dies für Sie und kümmern uns um die Formalitäten.

Als Jahresantragsfrist gilt für alle EU Mitgliedstaaten der 30.09. des Folgejahres, für Anträge in Drittstaaten gilt in manchen Staaten der 30.06.

Alle Vorsteueranträge können auch Zeiträume umfassen, die kürzer als ein Kalenderjahr sind.

Honorarordnung:

Grundhonorar von 150 € und ein Erfolgshonorar nach der folgenden Tabelle:

10 % des Erstattungsbetrages bis zu 15.000 €,

5% vom Erstattungsbetrag über 15.001 €.