Die Deutsch-Dänische Handelskammer und ihre Partnerkanzleien beraten deutsche Unternehmen bei allen deutschen, dänischen und grenzübergreifenden juristischen Fragestellungen.
Wir freuen uns über Ihre juristischen Anfragen und helfen Ihnen gerne weiter.
Für die Bearbeitung und Bewertung Ihres Sachverhalts und der sich daraus ergebenden Fragestellung, bitten wir Sie die Anfrage schriftlich an uns zu richten.
Wir beraten Sie zu
Entsendung
Welche Regeln Sie bei der Entsendung nach Dänemark beachten müssen, haben wir im Merkblatt „Auftragsausführung in Dänemark“ überblicksartig zusammengefasst. Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen:
- RUT-Anmeldung und Arbeitsmarktfonds für entsendete Mitarbeiter (AFU) (Merkblatt)
- Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung
- Anerkennung von Berufsqualifikationen und sonstige Genehmigungen
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen, insbesondere Mindestlohn
- Tarifvertragsgeltung, Arbeitszeitmodelle und Verhandlung mit Gewerkschaften
- Erstellung von Entsendeverträgen
- Arbeitnehmerüberlassung, selbständige Subunternehmer, Werkverträge
- Sozialversicherung bei Tätigkeit in Dänemark
- Lohnsteuerpflicht bei Entsendung und Doppelbesteuerungsfragen
- Umsatzsteuer-Registrierungspflicht
- Feste Betriebsstätte und Körperschaftsteuerpflicht
Arbeitsrecht
Beabsichtigen Sie, dänische Mitarbeiter fest einzustellen, sind die dänischen arbeitsrechtlichen Regeln zu beachten. Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Form der Zusammenarbeit: Außendienstmitarbeiter, selbständiger Handelsvertreter, Freelancer etc.
- Arbeitgeberpflichten bei dänischem Vertriebsmitarbeiter
- Erstellung von deutsch-dänischen Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen, Vertragsänderungen
- Dienstwagen (Merkblatt 2020) und andere geldwerte Vorteile
- Dänisches Reisekostenrecht
- Geltende Regeln bei Urlaub, Krankheit, Schwangerschaft
- AUB-Praktikantenabgabe seit 1.1.2018 (Merkblatt 2018)
- Beratung bei Kündigungen und Vertretung gegenüber Gewerkschaften
- Sozialversicherung und Arbeitsunfallversicherung sowie Regeln bei Dienstreisen
Zudem unterstützen wir Germany Trade and Invest bei der Erstellung der Publikation "Lohn und Lohnnebenkosten in Dänemark". Diese können Sie HIER (nach Anmeldung) downloaden.
Tarifverträge
Der dänische Arbeitsmarkt ist geprägt durch das "dänische Modell". 80% der Arbeitnehmer sind von einem Tarifvertrag umfasst (100% der öffentlichen Angestellten und ca. 70 % im privaten Sektor). Eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wie in anderen Ländern gibt es jedoch nicht. Deswegen muss immer individuell ermittelt werden, ob und ggf. welcher Tarifvertrag für Sie gilt. Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
- Welcher Tarifvertrag ist anwendbar?
- Lohnbestimmungen und Arbeitszeitmodelle des anwendbaren Tarifvertrages
- Mitgliedschaft im Arbeitgebervertrag, Beitrittsvereinbarung mit der Gewerkschaft oder keine direkte Tarifvertragsgeltung?
- Dokumentationspflichten gegenüber Auftraggeber, Gewerkschaften und Behörden
- Verpflichtungen bezüglich Urlaub und Arbeitsmarktrente bzw. Freistellung bei Mitgliedschaft in der Soka-Bau und Einzahlung in die ULAK
- Bei Tarifvertragsgeltung: Beratung zur Anpassung deutscher Lohnzettel, so dass die Einhaltung dänischer Tarifverträge dokumentiert werden kann
- Verhandlung mit Gewerkschaften und Vertretung Ihrer Interessen bei Tarifvertragsverstößen
Gründungsberatung und Gesellschaftsrecht
Haben Sie sich für den Markteinstieg oder die Erweiterung Ihrer dänischen Aktivitäten entschieden, beraten wir Sie zur Wahl der für Sie günstigsten Etablierungsform und den rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a. folgende Themen:
- Vertriebsmittler, Filiale oder dänische Tochtergesellschaft?
- Filialgründung, Bereitstellung einer Geschäftsadresse, Postweiterleitung
- Gesellschaftsgründung, Bereitstellung einer Geschäftsadresse, Postweiterleitung
- Gesellschafterversammlungen und Ausarbeitung gesellschaftsrechtlicher Dokumente
- Vollmachten und Prokura
- Registrierungen im dänischen Handelsregister CVR, Handelsregisterauszüge
- Abwicklung dänischer Gesellschaften durch Liquidation, Insolvenzantrag oder Gesellschafterbeschluss mit Erklärung zur Haftungsübernahme
Vertragsgestaltung
Wollen Sie einen Vertrag mit einem dänischen Geschäftspartner schließen, stellen sich viele Fragen: Welches Recht findet Anwendung? Wie sind Sie bei Anwendbarkeit des dänischen Rechts gestellt? Oder müssen Verträge auf die Verwendung in Dänemark angepasst werden? Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Anwendbares Recht, Rechtswahl- und Schiedsgerichtsklauseln
- Überprüfung von Verträgen und Anpassung an das dänische Recht
- Kaufrecht: deutsches Recht, dänisches Recht, CISG, Verbraucherrecht, Haftungsklauseln und Risikoabdeckung
- Anpassung von deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zum Gebrauch in Dänemark
- Juristische Übersetzungen
Handelsregisterauszüge und Bonitätsauskünft
Kostenlose Firmeninformationen
Handelsregisterauszüge und Jahresabschlüsse können Sie auf der Webseite des dänischen Unternehmensregisters CVR kostenlos abrufen. Die Seite ist auch auf Englisch verfügbar.
Kostenlose Bonitätsauskünfte und Kreditbewertungen, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruhen, bietet die Plattform proff.dk an. Die Seite ist ebenfalls auf Englisch verfügbar.
Nachweise der Vertretungsberechtigung bei dänischen Gesellschaften
Die Vertretungsberechtigung für eine dänische Gesellschaft geht aus dem CVR-Auszug hervor. Apostillen sind im deutsch-dänischen Rechtsverkehr nicht mehr erforderlich. Für notarielle Dokumente in Deutschland genügt ein CVR-Auszug mit Beglaubigung durch das dänische Gewerbeamt.
Unter www.virk.dk können Sie beglaubigte CVR-Auszüge kostenpflichtig bestellen. Gern übernehmen wir dies für Sie und fertigen auch eine Übersetzung ins Deutsche an.
Unser Legal & Tax Netzwerk - Ihre deutschsprachigen Berater in Dänemark
In unserem Netzwerk vereinen wir Anwaltsfirmen, wie: advores, BDO, BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN, Dahl, DanTaxLegal Gmbh und viele…