Steuerrecht

Dänischer Steuerbescheid (Årsopgørelse) 2019 ab 9. März einsehbar

04.03.2020

Korrekturen können bis zum 1. Mai vorgenommen werden.

Ab Montag den 9. März kann die „Årsopgørelse“ – der dänische Steuerbescheid - für das Steuerjahr 2019 eingesehen und ggf. korrigiert werden. Sollten Korrekturen vorgenommen werden müssen, kann dies bis zum 1.Mai geschehen. Bei der Årsopgørelse handelt es sich um den Steuerbescheid für Privatpersonen und man steht als Steuerzahler in der Pflicht diesen auf Richtigkeit zu prüfen. Wir stehen Ihnen dazu gerne beratend zur Seite. Auch können wir Ihnen anbieten die Steuererklärung für Sie anzufertigen. Füllen Sie dazu bitte diesen Fragebogen aus und senden diesen mitsamt der darin genannten Unterlagen an uns zurück. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an:

Volker Becker

E-Mail: vb@handelskammer.dk