Teilungs- oder Erklärungsregel – Was bedeutet die Regel?

Öffentliche Auftraggeber können einzelne Lose ausschreiben, anstatt sie in einem einzigen Auftrag zu vergeben. Dies kann für Sie als deutscher Anbieter von Vorteil sein. Wenn öffentliche Auftraggeber keine Lose anbieten, müssen sie dies in den Ausschreibungsunterlagen begründen. Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Begründung beschreibt die sogenannte „Teilungs- oder Erklärungsregel". Nach einer Änderung des Vergaberechts können öffentliche Auftraggeber mit einem Bußgeld belegt werden, wenn aus den Ausschreibungsunterlagen nicht hervorgeht, warum der Auftrag nicht unterteilt wurde.

19.09.2023
 

Mit dieser Regelung soll betont werden, wie wichtig es ist, dass die öffentlichen Auftraggeber überprüfen, ob ein Auftrag idealerweise in mehrere Lose aufgeteilt werden kann. 
 
Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für Sie als potenziellen Auftragnehmer?
 
Wenn öffentliche Aufträge in Losen aufgeteilt werden, eröffnet dies kleineren Unternehmen die Möglichkeit, bei öffentlichen Ausschreibungen in Dänemark gleichberechtigt mit größeren Unternehmen mitzubieten. Somit begünstigt diese Regelung kleinere Anbieter. Vor diesem Hintergrund kann es für deutsche Anbieter relevant - und nicht zuletzt attraktiv - sein, sich erneut an dänischen Ausschreibungen zu beteiligen.  
 
Folgendes müssen Sie bezüglich der Aufteilung der Verträge beachten: 

  • Öffentliche Auftraggeber können Markt- und/oder wirtschaftliche Erwägungen als Grund dafür anführen, einen Auftrag nicht aufzuteilen. Dies kann der Fall sein, wenn die Aufteilung die Zahl der Bewerber verringert und den Wettbewerb dadurch einschränkt oder den Auftraggeber daran hindert, Größenvorteile zu erzielen.
  • Hat der Auftraggeber keinen Grund angegeben und den Auftrag nicht aufgeteilt, kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das Bußgeld beträgt 1 % des Wertes des ausgeschriebenen Auftrags oder der Rahmenvereinbarung bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 DKK und wird von der Beschwerdestelle des öffentlichen Auftragswesen verhängt.  

Sie als Auftragsnehmer können mit einem Auftraggeber in Kontakt treten, wenn sie feststellen, dass dieser einen Auftrag, der in separate Lose hätte aufgeteilt werden können, nicht aufgeteilt hat. Auf diese Weise kann sich dieser Auftraggeber in Zukunft der Vorteile, einschließlich der Wettbewerbsvorteile, bewusst werden, die durch die Aufteilung des Auftrags in Unteraufträge erzielt werden können.  

 

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