Kennen Sie die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen in Dänemark ab 2025?
Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
16.11.2023
Die Rechtsverordnung zur Umsetzung der ERP für Verpackungen in Dänemark wird in drei Phasen erlassen. Die Erste der drei Phasen ist bereits abgeschlossen und tritt mit der Verordnung über Registrierung und Meldung von Verpackungen am 1. April 2024 in Kraft.
Folgende wichtige Aspekt sind zu beachten:
- Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Dänemark in Verkehr bringen, sind verpflichtet sich im Herstellerregister Dansk Producentansvar - DPA eintragen zu lassen. Dazu gehören dänische Hersteller, Abfüller, Importeure und ausländische Online-Handler.
- Unternehmen, die nicht in Dänemark ansässig sind und ihre Waren direkt an dänische private Endverbraucher verkaufen, müssen ihre ERP-Verpflichtungen durch einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark erfüllen. Dies betrifft Unternehmen, die keine dänische CVR-Nummer haben, aber über den Online-Handel an dänische Endverbraucher ihre Ware verkaufen.
- Die Registrierungs- und Meldefrist ab dem 1. April 2024 muss dabei eingehalten werden.
Welcher Planmengenmeldung gehören wir an?
Es gibt zwei Arten von Meldungen der Planmengen, die ab dem 1. April 2024 erfolgen können:
- Für Hersteller, die mehr als 8 Tonnen Verpackungen auf den dänischen Markt bringen , erfolgt die Meldung nach Gewicht des einzelnen Verpackungsmaterials. Dieses wird obligatorisch in Haushalts- und Gewerbeverpackung aufgeteilt.
- Für Hersteller mit weniger als 8 Tonnen Verpackungen erfolgen die Meldungen nach Totalgewicht. Hier entsteht eine fakultative Aufteilung in Haushalts- und Gewerbeverpackungen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Registrierung, sowie der Mengenmeldung für das Jahr 2024. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Fragen.