Einführung von E-Scootern in Dänemark
Mit der kürzlich erfolgten Legalisierung von E-Scootern in Dänemark ist ein neues Transportmittel auf den Markt gekommen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Aspekte.
Seit dem 17.01.2019 sind E-Scooter als neues, nachhaltiges Verkehrsmittel auf dem dänischen Markt zunächst "auf Probe" zugelassen. Bei dieser Art von Fahrzeug handelt es sich um einen elektronisch betriebenen Tretroller.
Hinsichtlich des privaten Gebrauchs der E-Scooter gibt es keine besonderen gesetzlichen Schranken, abgesehen von allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Bedingungen. Die Straßenverkehrsbehörde ("Færdselsstyrelsen") muss das jeweilige E-Scootermodell genehmigen, damit dieses für den öffentlichen Verkehr zugelassen wird. Die E-Scooter dürfen dabei eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Außerdem dürfen die E-Scooter nur mit Licht gefahren werden, und ein Mindestalter von 15 Jahren ist zusätzlich zu beachten.
Für die Vermietung der neuen Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen Dänemarks ist zusätzlich eine Genehmigung der jeweiligen Kommune erforderlich. Der dafür vorgesehene administrative Prozess ist nicht einheitlich geregelt und kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich gestaltet sein. Die Kommune Kopenhagen befasst sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der Ausarbeitung ihres Regulierungsentwurfs.
In Kopenhagen haben bereits drei Unternehmen (u.a. ein deutsches Unternehmen) damit begonnen, E-Scooter für den öffentlichen Verkehr in Kopenhagen anzubieten.
Die Zukunft für die E-Scooter in Dänemark ist jedoch unsicher. Die Kopenhagener Kommune hat die Unternehmen abgemahnt, denn die Vermietung der E-Scooter findet zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohne Einhaltung aller verwaltungsrechtlichen bzw. administrativen Voraussetzungen statt.