Ausschreibung: Darauf müssen Sie bei der Vorqualifikation achten

Wenn Sie sich für einen Ausschreibungsauftrag vorqualifizieren, müssen Sie einige Dinge beachten. Sie müssen die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ESPD) einreichen, und wenn Sie mit anderen Teilnehmern an einer Ausschreibung teilnehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Angebot nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

11.10.2021

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung 

Im Zusammenhang mit der Vorqualifikation müssen Sie als Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ESPD) ausfüllen und einreichen. Die ESPD ist der vorläufige Nachweis, dass Sie als Bieter die aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgehenden Qualifikationsanforderungen und festgelegten Ablehnungsgründen gerecht werden. Die Qualifikationsanforderungen sind Mindestanforderungen und müssen daher erfüllt werden können

Vor Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber muss der Bieter die Angaben im ESPD-Formular dokumentieren. Der Auftraggeber hat die Dokumentationsanforderungen in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.  

Darauf müssen Sie bei gemeinsamen Angeboten achten 

Wenn Sie als Bieter gemeinsam mit einem anderen Akteur an einer Ausschreibung teilnehmen, müssen Sie sich bewusst sein, dass ein gemeinsames Angebot gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen kann

  • Zuerst müssen Sie sicherstellen, dass der Akteur kein Konkurrent ist. 
  • Sie müssen außerdem prüfen, ob Sie separate Angebote abgeben können. In diesem Zusammenhang müssen Sie u.a. beurteilen, inwieweit Ihre Kapazitäten und Kompetenzen erweitert werden können, damit Sie auch selbst ein Angebot machen können. In diesem Fall werden Sie als Konkurrenten angesehen, die kein gemeinsames Angebot machen können.  

Wenn Sie Bieterpartnerschaft eingehen, dürfen Sie und Ihr Partner keine sensiblen Informationen austauschen. Dazu gehören z.B. Informationen zu Preisen, Märkten und Vertrieb. 

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