<b>Neue Meldepflicht über Sozialversicherung </b> Ab dem 6. Januar 2017 müssen alle entsendenden Unternehmen bei der RUT-Registrierung angeben, wo der entsendete Mitarbeiter sozialversichert ist. Bislang war diese Information freiwillig. Ab 6. Januar 2017 ist sie obligatorisch. Bei der RUT-Meldung kann aus einer Liste das Land ausgewählt werden, in dem der Mitarbeiter sozialversichert ist. Darüber hinaus muss nun angegeben werden, ob eine A1-Bescheinigung ausgestellt bzw. beantragt wurde. Wird diese Frage jeweils mit Ja beantwortet, muss die A1-Bescheinigung bzw. ein Nachweis für ihre Beantragung hochgeladen werden. <b> Änderung existrierender A1-Nachweise <br /></b>Für Personen, die bereits eine A1-Bescheinigung hochgeladen haben, wird diese weiter bei der Person registriert sein. Für andere angemeldete Dienstleistungen müssen diese Informationen ab 6.1.2017 nachgemeldet werden. <b>Sanktionen bei Nichteinhaltung<br /></b>Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde kontrolliert, ob die Eintragungen im RUT-Register korrekt und vollständig sind. Bei Fehlern oder Unvollständigkeit können Geldbußen von 10.000 DKK / ca. 1.300 EUR bzw. 20.000 DKK/ ca. 2.600 EUR bei wiederholten Verstößen verhängt werden. <b>Unsere Empfehlung <br /></b>Wir empfehlen allen entsendenden Arbeitgebern, diese Informationen schnellstmöglich zu korrigieren. Bei Bedarf übernehmen wir gern die RUT-Meldungen für Sie. Bei Fragen bitte kontaktieren Sie Jana Behlendorf unter <a href="mailto:jb@handelskammer.dk">jb@handelskammer.dk</a>