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In Zusammenarbeit mit IHK Flensburg haben wir Sie zu einem Webinar zum Thema „Mitarbeiterentsendung nach Dänemark" eingeladen.
A1-Bescheinigung, RUT-Register, AFU-Fond oder die 183-Tage Regelung – Wenn Sie eine Dienstleistung in Dänemark erbringen möchten, gibt es im Vorwege einiges zu beachten
Der Rechtsexperte der deutsch-dänischen Handelskammer, Volker Becker, haben bei der Webinar die Antworten zu folgenden Fragen gegeben:
- Wo sind Sie und Ihre Angestellten steuer- und sozialabgabenpflichtig?
- Welche Dienstleistungen müssen im RUT-Register angemeldet werden?
- Welche Bescheinigungen müssen mitgeführt werden und wo beantragen Sie diese?
- Gibt es genehmigungspflichtige Berufe?