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In Zusammenarbeit mit der IHK Flensburg haben wir Sie zu einem Webinar zu „Dienstwagen in Dänemark " am Mittwoch, 7. Dezember ab 10 Uhr eingeladen.
Deutsche Unternehmen, deren Mitarbeiter mit einem in Deutschland zugelassenen Firmenwagen Dienstleistungen in Dänemark erbringen, haben einiges zu beachten.
Der Teamleiter Recht und Steuern der AHK Dänemark, Volker Becker, hat die folgenden Fragen behandelt:
- Wann müssen Sie den deutschen Firmenwagen in Dänemark registrieren, und welche Steuern und Beiträge sind zu zahlen?
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Befreiung zur Zahlung der Zulassungssteuer beantragen?
- Können Ausgaben, wie Tankrechnungen oder Parkkarten, in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden?